Auftragsverarbeitung

    über eine
    Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO und Aufklärung und Zusatzvereinbarung zur Wimpernverlängerung


    im Folgenden Auftraggeber

    Reuter Cosmetics
    Sarah Reuter und oder
    Sabine Zothner

    Neubrunnenring 9
    78052 Villingen-Schwenningen

    im Folgenden Auftragnehmer


    1. Gegenstand der Vereinbarung

    1. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben: Durchführung einer Wimpernverlängerung und oder Wimpern/Brauenlifting, Wimpern und oder Brauen färben, Microblading oder kosmetischer Behandlungen und oder Make Up und oder die Teilnahme an einer Schulung zur Wimpernstylistin
    2. Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bonitätsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten.
    3. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftige von Reuter Cosmetics


    2. Dauer der Vereinbarung

    Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


    3. Pflichten des Auftragnehmers

    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
    2. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
    3. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage ./1 zu entnehmen).
    4. Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
    5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
    6. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
    7. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
    8. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten[1]. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
    9. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.


    4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

    Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.


    5. Sub-Auftragsverarbeitung

    Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.


    6. Aufklärung

    Bitte beachten Sie, dass die von uns verwendeten Wimpernkleber in Ausnahmefällen allergische Reaktionen auslösen können. Sie handeln auf eigene Gefahr.
    Wir empfehlen bei einer Schwangerschaft auf die Behandlung zu verzichten.



    Ich gebe mein Einverständnis, dass Fotos von mir auf der Webseite reuter-cosmetics.de / Instagram / Facebook zu Werbezwecken veröffentlich werden können


    Ich gebe mein Einverstädnis, dass Reuter Cosmetics mich bzgl einer Terminerinnerung kontaktieren darf über aktuell genutzte und zukünftige Kommunikationswege


    Sind Sie aktuell Schwanger?


    Bitte hier unterschreiben

    Mit meiner Unterschrift garantiere ich, dass alle Angaben wahrheitsgemäß getroffen sind und ich eine Aufklärung zu diesem Formular mündlich erhalten habe.